Zitierungen von § 20 BEZNG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BEZNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEZNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BEZNG Gliederung und Aufgaben des Bundeseisenbahnvermögens
... hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Erfüllung der in § 20 Abs. 1 und 2 bestimmten Übertragungsverpflichtungen, 2. Wahrnehmung ... 5. die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften, die im Sinne des § 20 Abs. 1 nicht bahnnotwendig ...
§ 5 BEZNG Haftung des Bundes
... des Bundeseisenbahnvermögens mit Ausnahme der Verbindlichkeiten, die in § 20 Abs. 1 Satz 2 genannt sind. Satz 1 gilt entsprechend für Verbindlichkeiten, die das ...
§ 23 BEZNG Feststellung des Übergangs und Vornahme der Übertragung
... Durch einen solchen Bescheid können Liegenschaften auch zur Erfüllung der in § 20 genannten Verpflichtung auf die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft übertragen werden. Den ...
§ 25 BEZNG Verwaltungsvorschriften (vom 08.09.2015)
... zur Durchführung der §§ 20 bis 24 erläßt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im ...
§ 26 BEZNG Übertragung von Liegenschaften auf Dritte (vom 08.09.2015)
... soweit dies für den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur notwendig (bahnnotwendig) ist. § 20 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Voraussetzung für einen Anspruch auf ... über den Inhalt des Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach § 20 Abs. 1 Satz 2 auf Anrufung eines der Beteiligten das im Vertrag vorzusehende Schiedsgericht.  ...
§ 27 BEZNG Anwendung von Vorschriften auf ausgegliederte Gesellschaften
... 1 Nr. 1 oder 2 des genannten Gesetzes ausübt. (2) Die Ansprüche aus § 20 Abs. 1 und 2 können von der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft nur auf die nach § 2 Abs. 1 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG)
Artikel 2 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2386, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
§ 1 DBGrG Errichtung der Gesellschaft
... Aus dem Bundeseisenbahnvermögen sind in Erfüllung der in § 20 Abs. 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27. ...
§ 10 DBGrG Eröffnungsbilanz
... Ausgliederungszeitpunkt aufgestellt werden; in diesem Fall sind die gemäß § 20 Abs. 1 und § 21 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen ...
§ 11 DBGrG Steuerliche Vorschriften
... im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes, die sich aus der Durchführung der §§ 20 bis 24 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen ergeben, sind ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 306 9. ZustAnpV Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz
... 2 Satz 2 und 3, § 13 Abs. 3 Satz 3 erster Halbsatz und Satz 4, § 18 Abs. 2 und 3, § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 22 Abs. 5, § 24 Abs. 3 Satz 1, §§ 25, 26 Abs. 3 sowie ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 513 10. ZustAnpV Änderung des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes
... 2 und 3, § 16 Absatz 3 Satz 1 und 3 und Absatz 4 und 5, § 18 Absatz 2 und 3 sowie § 20 Absatz 2 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und ...

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 109 2. BRBG Änderung des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes
... Mark" durch die Wörter „5 Millionen Euro" ersetzt. 2. § 20 Absatz 4 und 5 wird ...


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