interne Verweise§ 169 BBergG Übergangszeit bei Unterstellung unter die Bergaufsicht, eingestellte Betriebe ... Für Tätigkeiten und Einrichtungen im Sinne des § 2 und der §§ 126 bis 131 (Betriebe), die erst mit Inkrafttreten dieses Gesetzes der Bergaufsicht unterliegen, gilt ... anzuzeigen. 2. Die nach § 51 oder nach den §§ 126 bis 130 in Verbindung mit § 51 für die Errichtung oder Führung des Betriebes erforderlichen ... Verantwortliche Personen sind, soweit nach § 59 Abs. 2 oder nach den §§ 126 bis 131 in Verbindung mit § 59 Abs. 2 erforderlich, innerhalb einer Frist von vier Monaten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
G. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1962
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