Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin am 01.01.2019

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2019 durch Artikel 2 des VerpackGEG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der DrogistAusbV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2019 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 6 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2234
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin - Sachliche Gliederung -


(siehe BGBl. I 1992 S. 1200 - 1212)






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