Zitierungen von § 5 Rebenpflanzgutverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 RebPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RebPflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
Artikel 1 2. RebPflVÄndV
... ist und der Rebenbestand die dort genannten Anforderungen erfüllt." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Anforderungen an die Vermehrungsfläche ... erfüllt." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Anforderungen an die Vermehrungsfläche (1) Pflanzgut wird nur anerkannt, wenn der ...

Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 4 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... 2.5" durch die Angabe „Nummer 2.4.2 Buchstabe c" ersetzt. 3. Dem § 5 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt: „(3) Vor der Besichtigung ...


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