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Zitierungen von § 6 Rebenpflanzgutverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 RebPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RebPflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 RebPflV (zu § 4 Abs. 3, § 6 Satz 1) Anforderungen an den Rebenbestand (vom 01.12.2020)
Anlage 2 RebPflV (zu § 6 Satz 2) Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes (vom 01.12.2020)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
Artikel 1 2. RebPflVÄndV
... sind zu kennzeichnen und von anderen Rebenbeständen abzugrenzen." 5. § 6 Satz 3 wird aufgehoben. 6. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a und b erfüllt. (2) Abweichend von § 6 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 2 dürfen die am 14. Juli 2005 bereits bestehenden ... 19. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 4 Abs. 3, § 6 Satz 1) Anforderungen an den Rebenbestand 1 Allgemeines 1.1 Der Bestand ... 20. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 6 Satz 2) Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes 1 Allgemeine ...

Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 4 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen." 4. In § 6 Satz 1 werden nach dem Wort „Rebenbestand" die Wörter „, einschließlich der ...