Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
Artikel 1 2. RebPflVÄndV ... jeweils durch das Wort „Packungen" ersetzt. 10. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a werden die Wörter ... von Vorstufenvermehrungsgut auf Basisvermehrungsgut bestehen, dürfen abweichend von § 12 Abs. 3 Nr. 2 bis zum Ende des Anerkennungszeitraumes 2010 als Vorstufenvermehrungsgut eingestuft ...
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