Zitierungen von § 19 Rebenpflanzgutverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 RebPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RebPflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 RebPflV Topfreben und Kartonagereben (vom 01.12.2020)
... wird; die Vorschriften der §§ 17 und 18 über die Kennzeichnung und des § 19 über die Schließung sind nicht anzuwenden. Wer Topfreben und Kartonagereben ...
Anlage 4 RebPflV (zu § 17 Absatz 2, § 17a, § 19 Absatz 4) Angaben auf dem Etikett (vom 01.12.2020)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
Artikel 1 2. RebPflVÄndV
... durch die Wörter „Packungen oder Bündel" ersetzt. 14. § 19 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... eingestuft werden. (4) Abweichend von § 17 Abs. 2 und von § 19 Abs. 4, jeweils in Verbindung mit Anlage 4, dürfen Packungen oder Bündel von Pflanzgut ...

Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 4 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... wird; die Vorschriften der §§ 17 und 18 über die Kennzeichnung und des § 19 über die Schließung sind nicht anzuwenden." 10. § 23 wird ... Der Bezugshinweis wird wie folgt gefasst: „(zu § 17 Absatz 2, § 17a, § 19 Absatz 4 )". b) In Nummer 1.1 wird das Wort „EG-Norm" durch das Wort ...


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