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Zitierungen von Anlage 4 Rebenpflanzgutverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 RebPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RebPflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 RebPflV Etikett (vom 14.07.2006)
... die jeweilige Kennfarbe haben und als unverwischbaren Aufdruck die jeweiligen Angaben nach Anlage 4 enthalten; sie können auch zusätzlich in anderen Sprachen gemacht ...
§ 19 RebPflV Schließung der Packungen und Bündel (vom 14.07.2006)
... die Betriebsnummer in die Verschweißungsstelle einzustanzen. (4) Die nach Anlage 4 erforderliche Betriebsnummer wird Betrieben, die Pflanzgut bündeln, von der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
Artikel 1 2. RebPflVÄndV
... (4) Abweichend von § 17 Abs. 2 und von § 19 Abs. 4, jeweils in Verbindung mit Anlage 4 , dürfen Packungen oder Bündel von Pflanzgut von Rebe bis zum 31. Mai 2010 jeweils mit ... von Rebe bis zum 31. Mai 2010 jeweils mit einem Etikett versehen sein, das die Angaben nach Anlage 4 in ihrer bis zum 13. Juli 2006 geltenden Fassung enthält." 19. Anlage 1 wird ... Stückzahlen und Höchstmengen finden keine Anwendung." 22. In Anlage 4 werden die Nummern 1 und 2 durch folgende Nummern ersetzt: „1 Basispflanzgut, ...

Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 4 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 erlassenen Maßnahmen festgelegt sind." 14. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Der Bezugshinweis wird wie folgt gefasst:  ...