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Zitierungen von § 12 MPBetreibV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 MPBetreibV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPBetreibV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 MPBetreibV Ordnungswidrigkeiten (vom 26.05.2021)
... Protokoll nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 10. entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 oder § 13 Absatz 1 Satz 1 ein Medizinproduktebuch oder ein Bestandsverzeichnis nicht, nicht ...
§ 18 MPBetreibV Übergangsbestimmung (vom 01.01.2017)
... 2016 geltenden Fassung begonnen hat, darf er dieses als Medizinproduktebuch im Sinne des § 12 in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung nach § 7 in der am 31. Dezember 2016 geltenden ...
Anlage 1 MPBetreibV (zu § 10 Absatz 1 und 2, § 11 Absatz 1 und § 12 Absatz 1) (vom 01.01.2017)
Anlage 2 MPBetreibV (zu § 12 Absatz 1 und § 14 Absatz 1) (vom 31.12.2018)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 386 9. ZustAnpV Medizinprodukte-Betreiberverordnung
...  In § 4 Abs. 2 Satz 4 und § 7 Abs. 2 Satz 3 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. ...

Verordnung zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
V. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 BlGewVFV Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
... In § 19 Nummer 8 wird die Angabe „§§ 8 und 7" durch die Angabe „ §§ 12 und 13" ...

Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
V. v. 27.09.2016 BGBl. I S. 2203
Artikel 1 2. MedProdRÄndV Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
... jeweiligen Medizinproduktes erfüllen." 12. Der bisherige § 7 wird § 12 und wie folgt gefasst: „§ 12 Medizinproduktebuch (1) Für ... 12. Der bisherige § 7 wird § 12 und wie folgt gefasst: „§ 12 Medizinproduktebuch (1) Für die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten ... 18. Die Überschrift des Abschnittes 4 wird gestrichen. 19. Der bisherige § 12 wird § 16 und Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für ... nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 10. entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 oder § 13 Absatz 1 Satz 1 ein Medizinproduktebuch oder ein ... 2016 geltenden Fassung begonnen hat, darf er dieses als Medizinproduktebuch im Sinne des § 12 in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung nach § 7 in der am 31. Dezember 2016 geltenden ... 1" durch die Wörter „zu § 10 Absatz 1 und 2, § 11 Absatz 1 und § 12 Absatz 1" ersetzt. 26. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In ... wird die Angabe „zu § 11 Abs. 1" durch die Wörter „zu § 12 Absatz 1 und § 14 Absatz 1" ersetzt. b) In Nummer 1 wird die Angabe ...
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