... des Abschnittes 6 wird gestrichen. 23. Der bisherige § 14 wird § 18 und wie folgt gefasst: „§ 18 Übergangsbestimmung Sofern ... 23. Der bisherige § 14 wird § 18 und wie folgt gefasst: „§ 18 Übergangsbestimmung Sofern ein Betreiber vor dem 1. Januar 2017 ein ...