§ 1 - BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung (BauPGPÜZAnerkV k.a.Abk.)

V. v. 06.06.1996 BGBl. I S. 798; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2449
Geltung ab 20.06.1996; FNA: 213-16-1 Bauwesen
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§ 1 (aufgehoben)


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten G. v. 5. Dezember 2012 BGBl. I S. 2449 m.W.v. 1. Juli 2013

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Frühere Fassungen von § 1 BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2013Artikel 6 Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2449

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BauPGPÜZAnerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauPGPÜZAnerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BauPGPÜZAnerkV Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfstelle
... nachweisen. Soll die Prüfstelle auch im Bereich des Brauchbarkeitsnachweises nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b tätig werden, müssen der Leiter oder sein Stellvertreter eine ...
§ 11 BauPGPÜZAnerkV Antrag und Antragsunterlagen
... beantragt werden, 2. Angabe, auf welche Funktion im Sinne des § 1 Satz 1 sich die Anerkennung beziehen soll, 3. Angaben zur Person und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2449
Artikel 6 BauPGNeuG Änderung der BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung
... vom 6. Juni 1996 (BGBl. I S. 798) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird aufgehoben. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die ...


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