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Änderung Artikel 7 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. April 1974 über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen vom 11.06.2013

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Artikel 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.06.2013 geltenden Fassung
Artikel 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 11.06.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 04.06.2013 BGBl. I S. 1471
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 7


(Text alte Fassung)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 49 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.


(Text neue Fassung)

(aufgehoben)