§ 1 - Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR-V k.a.Abk.)

V. v. 13.06.1977 BGBl. I S. 813; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5188
Geltung ab 15.07.1977; FNA: 9511-20 Verkehrsordnung
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§ 1 Anwendung der Internationalen Regeln


§ 1 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

Die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, die dem Übereinkommen von 1972 (BGBl. 1976 II S. 1023) beigefügt und zuletzt durch Beschluß der 28. Vollversammlung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) in London vom 4. Dezember 2013 geändert worden sind, im folgenden als "Internationale Regeln" bezeichnet, sind in der aus der Anlage ersichtlichen deutschen Übersetzung nach Maßgabe der folgenden Vorschriften anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See V. v. 7. Dezember 2021 BGBl. I S. 5188 m.W.v. 17. Dezember 2021

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Frühere Fassungen von § 1 Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2021Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
vom 07.12.2021 BGBl. I S. 5188
aktuell vorher 01.12.2009Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
vom 18.03.2009 BGBl. I S. 647
aktuellvor 01.12.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KVR-V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KVR-V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
neugefasst durch B. v. 22.10.1998 BGBl. I S. 3209, 1999 I S. 193; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127
§ 1 SeeSchStrO Geltungsbereich (vom 22.03.2012)
... von Zusammenstößen auf See - Kollisionsverhütungsregeln (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
V. v. 18.03.2009 BGBl. I S. 647
Artikel 1 5. KVRVÄndV
... (BGBl. I S. 1417) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „22. Vollversammlung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5188
Artikel 1 6. KVRVÄndV
... 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...


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