Änderung Anlage Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 17.12.2021

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Anlage a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2021 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5188
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1)


(gesamter Text siehe Kollisionsverhütungsregeln - KVR)



(heute geltende Fassung) 



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