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Synopse aller Änderungen der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See am 01.12.2009

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Dezember 2009 durch Artikel 1 der 5. KVRVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der KVR-V.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2009 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.03.2009 BGBl. I S. 647
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Inkraftsetzung der Internationalen Regeln


(Text alte Fassung)

Die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, die dem Übereinkommen von 1972 (BGBl. 1976 II S. 1023) beigefügt und zuletzt durch Beschluß der 22. Vollversammlung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) in London vom 29. November 2001 geändert worden sind, im folgenden als 'Internationale Regeln' bezeichnet, sind in der aus der Anlage ersichtlichen deutschen Übersetzung nach Maßgabe der folgenden Vorschriften anzuwenden.

(Text neue Fassung)

Die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, die dem Übereinkommen von 1972 (BGBl. 1976 II S. 1023) beigefügt und zuletzt durch Beschluß der 25. Vollversammlung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) in London vom 25. November 2007 geändert worden sind, im folgenden als 'Internationale Regeln' bezeichnet, sind in der aus der Anlage ersichtlichen deutschen Übersetzung nach Maßgabe der folgenden Vorschriften anzuwenden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage (zu § 1)


(gesamter Text siehe Kollisionsverhütungsregeln - KVR)




 
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