Zitierungen von § 4 Düngeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DüngeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüngeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 DüngeV Besondere Grundsätze für die Anwendung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und von Sekundärrohstoffdüngern
... sind. (7) Unbeschadet der nach den Absätzen 1 bis 6 sowie den §§ 2 und 4 geltenden Grundsätze dürfen im Betriebsdurchschnitt mit Wirtschaftsdüngern ...
§ 5 DüngeV Nährstoffvergleiche
... im Betrieb erzeugt worden sind (bei Stickstoff abzüglich unvermeidbarer Verluste nach § 4 Abs. 5 Satz 2 und 3), c) aus sonstiger Bewirtschaftung, ausgenommen Düngung, ...
§ 6 DüngeV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
...  1. die Ergebnisse der a) durchgeführten Untersuchungen nach § 4 Abs. 2 bis 5, b) angewandten Berechnungs- und Schätzverfahren nach § 4 Abs. ... 4 Abs. 2 bis 5, b) angewandten Berechnungs- und Schätzverfahren nach § 4 Abs. 2 und 5 oder c) Berechnungen auf der Grundlage angewandter Richtwerte nach ... 2 und 5 oder c) Berechnungen auf der Grundlage angewandter Richtwerte nach § 4 Abs. 2, 4 oder 5 unverzüglich sowie 2. gegebenenfalls die Vergleiche ...
§ 7 DüngeV Ordnungswidrigkeiten
... 6 Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft ausbringt, 7. entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder Abs. 3 oder § 8 Abs. 3 eine Untersuchung nicht, nicht in ... vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vornimmt, 8. entgegen § 4 Abs. 5 den Gehalt der auszubringenden Wirtschaftsdünger an Gesamtstickstoff, Phosphat, Kali ...
§ 8 DüngeV Übergangsvorschriften
... Auswirkungen auf Gewässer nicht zu erwarten sind. (3) Die nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 vorgeschriebenen Untersuchungen sind für alle dort ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed