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Artikel 16 - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-1 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Artikel 16 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von Artikel 16 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.01.2019Artikel 2 Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2573

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 16 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGBGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen; 2. die Artikel 3a, 15, 16 , 17a sowie 17b Absatz 4. (3) Haben die Lebenspartner ihre eingetragene Partnerschaft ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
Artikel 2 IntGüRVGEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind." 5. Die Artikel 15 und 16 werden aufgehoben. 6. Artikel 17 wird wie folgt geändert:  ... Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen; 2. die Artikel 3a, 15, 16 , 17a sowie 17b Absatz 4. (3) Haben die Lebenspartner ihre eingetragene Partnerschaft ...

Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
G. v. 13.03.2008 BGBl. I S. 313
Artikel 2 VaAnfRErgG Änderung sonstigen Bundesrechts
... Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) geändert worden ist, wird folgender § 16 angefügt: „§ 16 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur ... 3189) geändert worden ist, wird folgender § 16 angefügt: „§ 16 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der ...