Artikel 43 - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-1 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Artikel 43 Rechte an einer Sache


Artikel 43 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet.

(2) Gelangt eine Sache, an der Rechte begründet sind, in einen anderen Staat, so können diese Rechte nicht im Widerspruch zu der Rechtsordnung dieses Staates ausgeübt werden.

(3) Ist ein Recht an einer Sache, die in das Inland gelangt, nicht schon vorher erworben worden, so sind für einen solchen Erwerb im Inland Vorgänge in einem anderen Staat wie inländische zu berücksichtigen.

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Zitierungen von Artikel 43 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 43 EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGBGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 EGBGB Gewillkürte Stellvertretung (vom 17.06.2017)
... bei Verfügungen über Grundstücke oder Rechte an Grundstücken ist das nach Artikel 43 Absatz 1 und Artikel 46 zu bestimmende Recht anzuwenden. (7) Dieser Artikel findet keine ...
Artikel 45 EGBGB Transportmittel (vom 03.08.2023)
... Forderung anzuwenden ist. Für die Rangfolge mehrerer Sicherungsrechte gilt Artikel 43 Abs. 1 ...
Artikel 46 EGBGB Wesentlich engere Verbindung (vom 11.01.2009)
... dem Recht eines Staates eine wesentlich engere Verbindung als mit dem Recht, das nach den Artikeln 43 und 45 maßgebend wäre, so ist jenes Recht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1607
Artikel 5 IntZiVerfRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... bei Verfügungen über Grundstücke oder Rechte an Grundstücken ist das nach Artikel 43 Absatz 1 und Artikel 46 zu bestimmende Recht anzuwenden. (7) Dieser Artikel findet keine ...

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007
G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2401
Artikel 1 EG864-2007AnpG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... des Kapitels III" ersetzt. 4. In Artikel 46 werden die Wörter „Artikeln 43 bis 45" durch die Wörter „Artikeln 43 und 45" ersetzt. 5. Nach ... 46 werden die Wörter „Artikeln 43 bis 45" durch die Wörter „Artikeln 43 und 45" ersetzt. 5. Nach Artikel 46 wird folgender Siebter Abschnitt ...


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