Artikel 3a - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-1 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Artikel 3a (aufgehoben)


Artikel 3a hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts G. v. 17. Dezember 2018 BGBl. I S. 2573 m.W.v. 29. Januar 2019

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Frühere Fassungen von Artikel 3a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.01.2019Artikel 2 Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
aktuell vorher 17.08.2015Artikel 15 Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
aktuell vorher 11.01.2009Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007
vom 10.12.2008 BGBl. I S. 2401
aktuellvor 11.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 3a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGBGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen; 2. die Artikel 3a , 15, 16, 17a sowie 17b Absatz 4. (3) Haben die Lebenspartner ihre eingetragene ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 15 IntErbRVGEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses oder". 2. In Artikel 3a Absatz 2 werden die Wörter „und Vierten" gestrichen. 3. Artikel 17b ...

Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
Artikel 2 IntGüRVGEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften oder". 2. Artikel 3a wird aufgehoben. 3. Artikel 4 wird wie folgt geändert: a) Die ... über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen; 2. die Artikel 3a , 15, 16, 17a sowie 17b Absatz 4. (3) Haben die Lebenspartner ihre eingetragene ...


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