Änderung Artikel 49 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 24.05.2007

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Artikel 47 bis 49 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.05.2007 geltenden Fassung
Artikel 49 n.F. (neue Fassung)
in der am 29.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 23.01.2013 BGBl. I S. 101
(Text alte Fassung)

Artikel 47 bis 49


(Text neue Fassung)

Artikel 49


(Textabschnitt unverändert)

(Änderung anderer Vorschriften)






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