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Änderung Anlage 5 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 11.06.2010

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Anlage 5 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.06.2010 geltenden Fassung
Anlage 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 11.06.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 5 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 5 (zu Artikel 247 § 2) Europäisches Standardisiertes Merkblatt


vorherige Änderung

 



Inhalt | Beschreibung

Einleitungstext | Diese Angaben stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.
Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und
sind eine genaue Beschreibung des Angebots, das das Kreditinstitut un-
ter aktuellen Marktbedingungen und auf der Basis der vom Kunden be-
reitgestellten Informationen machen würde. Es sollte allerdings beachtet
werden, dass sich die Angaben je nach Marktentwicklung ändern kön-
nen.
Die Aushändigung dieses Informationsmerkblattes verpflichtet den Dar-
lehensgeber nicht automatisch zur Darlehensbewilligung.

1. Darlehensgeber
und eventuell Darlehensver-
mittler |

2. Beschreibung | [In diesem Absatz sollte eine kurze, aber deutliche Beschreibung des
vorgeschlagenen Vertrags erfolgen.
Dabei sollte verdeutlicht werden, ob
- das Darlehen grundpfandrechtlich oder durch eine andere gewöhn-
lich verwendete Sicherheit zu sichern ist;
- es sich bei dem vorgeschlagenen Vertrag um ein Zinszahlungsdarle-
hen handelt (d. h. der Darlehensnehmer bedient während der Darle-
henslaufzeit nur die Zinsen und zahlt am Ende der Laufzeit den vollen
Darlehensbetrag zurück) oder um ein Annuitätendarlehen (d. h. der
Darlehensnehmer tilgt während der Darlehenslaufzeit nicht nur Zinsen
und Kosten, sondern auch das Darlehen);
- die Darlehensbedingungen vom zur Verfügung gestellten Eigenkapital
des Darlehensnehmers abhängig sind (eventuell beschrieben als Pro-
zentsatz des Wohneigentumswertes);
- die Darlehensbedingungen von der Bürgschaft eines Dritten abhängig
sind.]

3. Sollzinssatz
(anzugeben ist die Art des Soll-
zinssatzes und die Dauer der
festgesetzten Darlehenslauf-
zeit) | [Dieser Abschnitt sollte Informationen zur wichtigsten Gegenleistung des
Darlehens liefern - dem Sollzinssatz. Soweit bedeutsam, sollten Details
zur Veränderlichkeit des Sollzinssatzes beschrieben werden, einschließ-
lich u. a. Überprüfungsphasen, ausgesetzter Phasen und verbundener
Strafklauseln sowie die Angabe von Zinsmargen, innerhalb derer ein ver-
änderlicher Sollzinssatz schwanken kann usw.
Es sollte beschrieben werden, ob sich ein veränderlicher Sollzinssatz auf
einen Index oder Referenzzinssatz bezieht oder nicht und, soweit rele-
vant, nähere Angaben zum Index oder Referenzzinssatz.]

4. Effektiver Jahreszins
Gesamtkosten ausgedrückt als
jährlicher Prozentsatz des Ge-
samtkreditbetrags |

5. Nettodarlehensbetrag und Wäh-
rung |

6. Gesamtdauer der Darlehens-
vereinbarung |

7. Anzahl und Häufigkeit der Ra-
tenzahlung (kann variieren) |

8. Bei Annuitätendarlehen:
Höhe der Ratenzahlung (kann
variieren) |

9. Bei wohnungswirtschaftlichen
Zinszahlungsdarlehen:
- Höhe jeder regelmäßigen
Zinszahlung;
- Höhe der regelmäßig zur Ver-
mögensbildung zu leisten-
den Zahlungen. | [Der Darlehensgeber sollte - reale oder repräsentative - Angaben
- zur Höhe und Anzahl jeder regelmäßigen Zinszahlung (vgl. Angaben
unter Punkt 7) sowie
- zur Höhe und Anzahl der zur Vermögensbildung zu leistenden regel-
mäßigen Zahlungen (vgl. Angaben unter Punkt 7)
liefern.
Gegebenenfalls sollte der Darlehensgeber darauf hinweisen, dass die zur
Vermögensbildung geleisteten Zahlungen und daraus resultierenden An-
sprüche möglicherweise nicht die vollständige Rückzahlung des Darle-
hens gewährleisten.
Falls ein Darlehensgeber Vermögensbildungsverträge in seinem Angebot
führt und diese als Teil eines Zinszahlungsdarlehens anbietet, sollte klar-
gestellt werden, ob das Angebot an den vom Darlehensgeber vorge-
schlagenen Vermögensbildungsvertrag gebunden ist.]

10. Zusätzliche einmalige Kosten,
soweit anwendbar | [Eine Liste aller anfänglichen einmaligen Kosten, die der Darlehensneh-
mer zum Zeitpunkt der Aufnahme des wohnungswirtschaftlichen Darle-
hens zahlen muss, muss vorgelegt werden.
Falls diese Kosten unter direkter oder indirekter Kontrolle des Darlehens-
gebers stehen, sollte eine Schätzung der Kosten erfolgen.
Soweit dies relevant ist, sollte klargestellt werden, ob die Kosten auch
unabhängig von der Darlehensbewilligung entrichtet werden müssen.
Solche Kosten könnten z. B. umfassen:
- Verwaltungskosten
- Kosten für Rechtsberatung
- Schätz- und Sachverständigenkosten.
Wenn ein Angebot daran gebunden ist, dass der Darlehensnehmer die
genannten Dienstleistungen vom Darlehensgeber in Anspruch nimmt,
sollte deutlich auf diese Tatsache hingewiesen werden.]

11. Zusätzliche wiederkehrende
Kosten (soweit nicht bereits
in Punkt 8 berücksichtigt) | [Diese Liste sollte z. B. beinhalten:
- Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit (Arbeitslosigkeit oder Todesfall)
- Feuerversicherung
- Gebäude- und Hausratsversicherung.
Wenn ein Angebot daran gebunden ist, dass der Darlehensnehmer die
genannten Dienstleistungen vom Darlehensgeber in Anspruch nimmt,
sollte deutlich auf diese Tatsache hingewiesen werden.]

12. Vorzeitige Rückzahlung,
Kündigungsmöglichkeiten | [Der Darlehensgeber sollte Hinweise geben zu
- der Möglichkeit und den Bedingungen der vorzeitigen Rückzahlung
- einschließlich eines Hinweises auf jegliche anwendbaren Gebühren.
In Fällen, in denen eine genaue Angabe der Kosten zu diesem Zeitpunkt
nicht möglich ist, sollte der Hinweis erfolgen, dass ein Betrag vom Dar-
lehensnehmer zu zahlen ist, der ausreicht, um die sich aus der Kündi-
gung für den Darlehensgeber ergebenden Kosten auszugleichen.]

13. Internes Beschwerdesystem | [Name, Anschrift und Telefonnummer der Kontaktstelle]

14. Repräsentativer Tilgungsplan | [Der Darlehensgeber sollte einen repräsentativen und zusammenfassen-
den Tilgungsplan vorlegen, der mindestens folgende Angaben enthalten
sollte:
- monatliche oder (soweit dies der Fall ist) vierteljährliche Raten für das
erste Jahr;
- gefolgt von jährlichen Angaben für die gesamte (Rest-)Laufzeit des
Darlehens.
Der Tilgungsplan sollte auch Angaben
- zu den Tilgungszahlungen,
- zu den Zinszahlungen,
- zur zu zahlenden Restschuld,
- zu den einzelnen Raten sowie
- zum Gesamtbetrag
enthalten.
Es sollte deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Tilgungsplan
lediglich illustrativ ist und eine Warnung enthalten, falls das angebotene
wohnungswirtschaftliche Darlehen veränderlich verzinst wird.]

15. Verpflichtung, das Bank- und
Gehaltskonto beim Darle-
hensgeber zu führen |

16. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, inner-
halb von 14 Kalendertagen
den Darlehensvertrag zu wi-
derrufen. | Ja/Nein

17. Abtretung, Übertragung
Forderungen aus dem Darle-
hensverhältnis können an
Dritte, z. B. Inkassounterneh-
men, abgetreten werden. | Ja/Nein
[Eventuell mit Einschränkungen, z. B. nur bei Zahlungsrückstand]

Der Darlehensgeber kann das
Vertragsverhältnis ohne Ihre
Zustimmung auf andere Per-
sonen übertragen, z. B. bei ei-
ner Umstrukturierung des Ge-
schäfts. | Ja/Nein
[Eventuell mit Einschränkungen]

18. Zusätzliche Informationen im
Fernabsatzgeschäft
(falls zutreffend) |

Darlehensvermittler oder Vertreter
des Darlehensgebers in dem Mit-
gliedstaat, in dem Sie Ihren Wohn-
sitz haben
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
*) Freiwillige Angaben des Darlehensgebers. | [Name]
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Darlehensnehmers]

Eintrag im Handelsregister | [Handelsregister, in das der Darlehensgeber eingetragen ist, und seine
Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register ver-
wendete Kennung]

Zuständige Aufsichtsbehörde |

Ausübung des Widerrufsrechts | [Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts, darunter An-
gabe der Anschrift, an die die Widerrufserklärung zu senden ist, sowie
der Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts]

Rechtsordnungen, die der Darle-
hensgeber der Aufnahme von Be-
ziehungen zu Ihnen vor Abschluss
des Darlehensvertrags zugrunde
legt |

Klauseln über das auf den Darle-
hensvertrag anwendbare Recht
und das zuständige Gericht | [Entsprechende Klauseln hier wiedergeben]

Wahl der Sprache | Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der
Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Lauf-
zeit des Darlehensvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen Kontakt
halten.

Verfügbarkeit außergerichtlicher
Beschwerde- und Rechtsbehelfs-
verfahren und Zugang zu ihnen | [Angabe, ob der Darlehensnehmer Zugang zu einem außergerichtlichen
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren hat, und gegebenenfalls die
Voraussetzungen für diesen Zugang]

Zeitraum, für den der Darlehens-
geber an die vorvertraglichen In-
formationen gebunden ist | Diese Informationen gelten vom... bis...


In allen Fällen, in denen 'falls zutreffend' angegeben ist, muss der Darlehensgeber oder Darlehensvermittler das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für das Darlehen bedeutsam ist, oder die betreffende Information oder gesamte Zeile streichen, wenn die Information für das in Frage kommende Darlehen bedeutungslos ist.

Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.

 (keine frühere Fassung vorhanden)