Änderung Artikel 49 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 29.01.2013

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Artikel 48 und 49 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.01.2013 geltenden Fassung
Artikel 49 n.F. (neue Fassung)
in der am 29.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 23.01.2013 BGBl. I S. 101
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung)

Artikel 48 und 49


(Text neue Fassung)

Artikel 49


(Textabschnitt unverändert)

(Änderung anderer Vorschriften)



(heute geltende Fassung) 



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