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Änderung Anlage 4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 13.06.2014

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.06.2014 geltenden Fassung
Anlage 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 13.06.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu Artikel 247 § 2) Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu Artikel 247 § 2) Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite


(Textabschnitt unverändert)

1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers


Kreditgeber
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*) | [Name]
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte
des Verbrauchers]

(falls zutreffend) |

Kreditvermittler
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*) | [Name]
[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]


*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers

In allen Fällen, in denen 'falls zutreffend' angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für den Kreditvertrag relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile streichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.

Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.

2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits


Kreditart |

Gesamtkreditbetrag |

Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund
des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird |

Bedingungen für die Inanspruchnahme
Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten |

Laufzeit des Kreditvertrags |

Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in
der die Teilzahlungen angerechnet werden | Sie müssen folgende Zahlungen leisten:
[Betrag, Anzahl und Periodizität der vom Verbrau-
cher zu leistenden Zahlungen]

Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten:

Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag
Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen
und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem
Kredit | [Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamt-
kosten des Kredits]

(falls zutreffend) |

Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs
für eine Ware oder Dienstleistung gewährt oder ist
mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbrin-
gung einer Dienstleistung verbunden.
Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
Barzahlungspreis |

(falls zutreffend) |

Verlangte Sicherheiten
Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit
dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten | [Art der Sicherheiten]

(falls zutreffend) |

Zahlungen dienen nicht der unmittelbaren Kapital-
tilgung |


3. Kreditkosten


Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen
Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten | [%
- gebunden oder
- veränderlich (mit dem Index oder Referenzzins-
satz für den anfänglichen Sollzinssatz)
- Zeiträume]

Effektiver Jahreszins
Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozent-
satz des Gesamtkreditbetrags | [% Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämt-
licher in die Berechnung des Jahreszinses einflie-
ßender Annahmen]

Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche
Angebote zu vergleichen. |

Ist |

- der Abschluss einer Kreditversicherung
oder | Ja/Nein
[Falls ja, Art der Versicherung:]

- die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre-
ditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung
zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit
überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags-
bedingungen gewährt wird?
Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst-
leistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven
Jahreszins enthalten. | Ja/Nein
[Falls ja, Art der Nebenleistung:]

Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit |

(falls zutreffend) |

Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die
Buchung der Zahlungsvorgänge und der in An-
spruch genommenen Kreditbeträge erforderlich. |

(falls zutreffend)
Höhe der Kosten für die Verwendung eines be-
stimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) |

(falls zutreffend)
Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kre-
ditvertrag |

(falls zutreffend)
Bedingungen, unter denen die vorstehend genann-
ten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditver-
trag geändert werden können |

vorherige Änderung

(falls zutreffend)
Notarkosten
|

Kosten bei Zahlungsverzug
Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende
Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die
Erlangung eines Kredits erschweren. | Für verspätete Zahlungen wird Ihnen
[... (anwendbarer Zinssatz und gegebenenfalls Ver-
zugskosten)] berechnet.



(falls zutreffend)
Verpflichtung zur Zahlung von Notarkosten
|

Kosten bei Zahlungsverzug
Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende
Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die
Erlangung eines Kredits erschweren. | Bei Zahlungsverzug wird Ihnen
[... (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine
Anpassung sowie
gegebenenfalls Ver-
zugskosten)] berechnet.


4. Andere wichtige rechtliche Aspekte


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalenderta-
gen den Kreditvertrag zu widerrufen. | Ja/Nein

Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder
teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
(falls zutreffend) |

Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung
eine Entschädigung zu | [Festlegung der Entschädigung (Berechnungsme-
thode) gemäß § 502 BGB]

Datenbankabfrage
Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unent-
geltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage
unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer
solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht,
wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die
Rechtsvorschriften der Europäischen Union
untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ord-
nung oder Sicherheit zuwiderläuft. |

Recht auf einen Kreditvertragsentwurf
Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich
eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten.
Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber
zum Zeitpunkt der Beantragung nicht zum Ab-
schluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist. |

(falls zutreffend)
Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die
vorvertraglichen Informationen gebunden ist | Diese Informationen gelten vom... bis...


(falls zutreffend)

5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen


a) zum Kreditgeber |

(falls zutreffend)
Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in
dem Sie Ihren Wohnsitz haben | [Name]

Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers | [Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrau-
chers]

(falls zutreffend)
Eintrag im Handelsregister | [Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen
ist, und seine Handelsregisternummer oder eine
gleichwertige in diesem Register verwendete Ken-
nung]

(falls zutreffend)
Zuständige Aufsichtsbehörde |

b) zum Kreditvertrag |

(falls zutreffend)
Ausübung des Widerrufsrechts | [Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufs-
rechts, darunter Widerrufsfrist, Angabe der An-
schrift, an die die Widerruferklärung zu senden ist,
sowie Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts]

(falls zutreffend)
Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Be-
ziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditver-
trags zugrunde legt |

(falls zutreffend)
Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwend-
bare Recht und/oder das zuständige Gericht | [Entsprechende Klauseln hier wiedergeben]

(falls zutreffend)
Wahl der Sprache | Die Informationen und Vertragsbedingungen werden
in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zu-
stimmung werden wir während der Laufzeit des
Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen
Kontakt halten.

c) zu den Rechtsmitteln |

Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und
Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu | [Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspartei
eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem
außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbe-
helfsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraus-
setzungen für diesen Zugang]



(heute geltende Fassung)