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Zitierungen von Artikel 14 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGBGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17b EGBGB Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe (vom 01.01.2023)
... Ehegatten können für die allgemeinen Ehewirkungen eine Rechtswahl gemäß Artikel 14  ...
Artikel 19 EGBGB Abstammung (vom 29.01.2019)
... ferner nach dem Recht bestimmt werden, dem die allgemeinen Wirkungen ihrer Ehe bei der Geburt nach Artikel 14 Absatz 2 unterliegen; ist die Ehe vorher durch Tod aufgelöst worden, so ist der Zeitpunkt der ...
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... Die allgemeinen Wirkungen der Ehe bestimmen sich bis einschließlich 28. Januar 2019 nach Artikel 14 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung. (2) Haben die Ehegatten die Ehe vor dem 29. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
Artikel 2 IntGüRVGEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Rechtsordnung unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts." 4. Artikel 14 wird wie folgt gefasst: „Artikel 14 Allgemeine Ehewirkungen (1) ... Privatrechts." 4. Artikel 14 wird wie folgt gefasst: „ Artikel 14 Allgemeine Ehewirkungen (1) Soweit allgemeine Ehewirkungen nicht in den ... Die allgemeinen Wirkungen der Ehe bestimmen sich bis einschließlich 28. Januar 2019 nach Artikel 14 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung. (2) Haben die Ehegatten die Ehe vor dem ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 2 EheRAnpG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Die Ehegatten können für die allgemeinen Ehewirkungen eine Rechtswahl gemäß Artikel 14 treffen." 2. Dem Artikel 229 wird folgender § 48 angefügt:  ...