interne VerweiseArtikel 41 EGBGB Wesentlich engere Verbindung ... eines Staates eine wesentlich engere Verbindung als mit dem Recht, das nach den Artikeln 38 bis 40 Abs. 2 maßgebend wäre, so ist jenes Recht anzuwenden. (2) Eine wesentlich ... der Beteiligten in demselben Staat im Zeitpunkt des rechtserheblichen Geschehens; Artikel 40 Abs. 2 Satz 2 gilt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007
G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2401
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