Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von Artikel 232 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 232 EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGBGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 233 EGBGB Drittes Buch. Sachenrecht (vom 08.09.2015)
... in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt findet auf Überlassungsverträge unbeschadet des Artikels 232 § 1 der § 78 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik keine ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV)
neugefasst durch B. v. 24.06.2002 BGBl. I S. 2562
 
Zitat in folgenden Normen

Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2538, 2538; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
§ 1 SchuldRAnpG Betroffene Rechtsverhältnisse
... überlassen, 2. eines Überlassungsvertrages im Sinne des Artikels 232 § 1a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu Wohnzwecken oder zu ...
§ 7 SchuldRAnpG Kündigungsschutz durch Moratorium
... des Nutzers oder aus einem anderen wichtigen Grund erfolgt ist. (3) Artikel 232 § 4a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bleibt ...
§ 28 SchuldRAnpG Überlassungsverträge zu Erholungszwecken
... die Nutzungsbefugnis am Grundstück durch einen Überlassungsvertrag im Sinne des Artikels 232 § 1a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche eingeräumt worden, ...
Anzeige