Zitierungen von § 1 BruteiKennzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BruteiKennzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BruteiKennzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BruteiKennzV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.01.2019)
... c des Marktorganisationsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 1 Bruteier oder Küken zum Verkauf vorrätig hält, anbietet, feilhält, liefert, ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 8 EiFlRÄndV Änderung der Bruteier-Kennzeichnungsverordnung
... c des Marktorganisationsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 1 Bruteier oder Küken zum Verkauf vorrätig hält, anbietet, feilhält, liefert, ...

Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Artikel 10 MORÄndV Änderung der Bruteier-Kennzeichnungsverordnung
...  § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Bruteier-Kennzeichnungsverordnung vom 4. April 1973 (BGBl. I S. 273), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 4. Januar 2019 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bruteier-Kennzeichnungsverordnung
V. v. 25.07.2011 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 2. BruteiKennzVÄndV
...  (Bruteier-Kennzeichnungsverordnung - BruteiKennzV)". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Verbot des Inverkehrbringens (1) ... - BruteiKennzV)". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Verbot des Inverkehrbringens (1) Es ist verboten, entgegen Artikel 116 in Verbindung ... im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 3 des Handelsklassengesetzes handelt, wer entgegen § 1 Bruteier oder Küken zum Verkauf vorrätig hält, anbietet, feilhält, liefert, ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed