Änderung Anlage ARV vom 10.04.2021

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Anlage ARV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.04.2021 geltenden Fassung
Anlage ARV n.F. (neue Fassung)
in der am 10.04.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 27.03.2021 BGBl. I S. 660
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Liste der Staaten Europas


vorherige Änderung

 


Zu Europa im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 gehören die folgenden Staaten:

Albanien
Andorra
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Dänemark1
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich2
Griechenland
Irland
Island
Italien3
Kasachstan4
Kosovo
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Republik Moldau
Monaco
Montenegro
Niederlande2
Nordmazedonien
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal5
Rumänien
Russische Föderation6
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakei
Slowenien
Spanien7
Tschechien
Türkei4
Ukraine
Ungarn
Vatikanstadt
Vereinigtes Königreich2
Weißrussland

---
1 Ohne Grönland.
2 Ohne Überseegebiete.
3 Ohne Pelagische Inseln.
4 Staatsgebiet auf dem europäischen Kontinent.
5 Ohne Azoren und Madeira.
6 Staatsgebiet westlich der traditionellen Grenze, die entlang des Urals, an der Grenze zu Kasachstan über das Kaspische Meer und von dort entlang der Staatsgrenzen zu Aserbaidschan und Georgien sowie des Nordkaukasus zum Schwarzen Meer verläuft.
7 Einschließlich Balearen, ohne Kanaren.

 



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