Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.06.2009 aufgehoben
III.
Diese Anordnung ist ab dem Tag nach der Verkündung anzuwenden. Von diesem Zeitpunkt an ist die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 318) nicht mehr anzuwenden.
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