Änderung Anlage 4a Fertigpackungsverordnung vom 11.04.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 TextilKennzNeuG am 11. April 2009 und Änderungshistorie der FertigPackV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 4a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.04.2009 geltenden Fassung
Anlage 4a n.F. (neue Fassung)
in der am 24.02.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 15.02.2016 BGBl. I S. 198
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 4a (zu § 34 Abs. 1) Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden


(siehe BGBl. I 1994 S. 484 - 487)






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed