Änderung Anlage 2 Fertigpackungsverordnung vom 11.04.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 6. FertigPackVÄndV am 11. April 2009 und Änderungshistorie der FertigPackV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.04.2009 geltenden Fassung
Anlage 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 11.04.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.06.2008 BGBl. I S. 1079

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 5, auch in Verbindung mit § 33 Abs. 5) Verbindliche Werte für Fertigpackungen und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung mit Garnen


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (aufgehoben)


vorherige Änderung


Erzeugnis | Wert in g

Strickgarne aus Naturfasern
(tierischen, pflanzlichen und mineralischen Ursprungs),
Chemiefasern oder Gemischen aus diesen Fasern | 10-25-50-100-150-200-250-
300-350-400-450-500-1000



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed