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Artikel 14 - Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 (BesRNG k.a.Abk.)

Artikel 14 Berlin-Klausel


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.



 

Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 BesRNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BesRNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Artikel 66 1. BMIBBG Auflösung des Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 (2032-15)
... Artikel 10, 12 und 14 des Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 ...