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§ 5 - Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (KapErhStG
k.a.Abk.
)
neugefasst durch B. v. 10.10.1967
BGBl. I S. 977
; zuletzt geändert durch
Artikel 38
G. v. 16.12.2022
BGBl. I S. 2294
Geltung ab 01.01.1966; FNA: 610-6-4
Allgemeines Steuerrecht
3 weitere Fassungen
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wird in 9 Vorschriften zitiert
§ 4
←
→
§ 6
§ 5 (weggefallen)
§ 5 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 4
←
→
§ 6
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Zitierungen von
§ 5 Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KapErhStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KapErhStG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 8a KapErhStG Schlußvorschriften
(vom 01.01.2023)
... I S. 977) die in diesen Vorschriften bezeichneten Rechtsfolgen ein. (2) Die
§§ 5
und 6 sind letztmals auf die Rückzahlung von Nennkapital anzuwenden, wenn das Nennkapital in ...
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