§ 6 - Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollV)

§ 6 Kontrollbericht


§ 6 hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

1Die zuständigen Behörden oder deren Beauftragte haben einen Kontrollbericht nach dem Muster des Anhangs IV der Richtlinie 2014/47/EU in der durch Artikel 1 Nummer 2 der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1716 der Kommission vom 29. Juni 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Änderungen der Bezeichnungen von Fahrzeugklassen aufgrund von Änderungen der Typgenehmigungsvorschriften (ABl. L 342 vom 27.9.2021, S. 45) geänderten Fassung zu fertigen, wenn ein erheblicher oder gefährlicher Mangel festgestellt oder eine gründlichere technische Unterwegskontrolle durchgeführt wurde. 2Eine Ausfertigung des Kontrollberichts erhält der Fahrer des geprüften Nutzfahrzeugs.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße V. v. 17. November 2022 BGBl. I S. 2064 m.W.v. 29. November 2022

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Frühere Fassungen von § 6 TechKontrollV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.11.2022Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
vom 17.11.2022 BGBl. I S. 2064
aktuell vorher 20.05.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
vom 08.05.2018 BGBl. I S. 544
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße und zur Änderung der Fahrpersonalverordnung
vom 19.12.2011 BGBl. I S. 2835
aktuellvor 01.01.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 6 TechKontrollV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 TechKontrollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TechKontrollV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
V. v. 08.05.2018 BGBl. I S. 544
Artikel 1 TechKontrollVÄndV
... nicht überein oder es liegt ein offensichtlicher Mangel vor." 5. § 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die zuständigen Behörden oder deren ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße und zur Änderung der Fahrpersonalverordnung
V. v. 19.12.2011 BGBl. I S. 2835
Artikel 1 TechKontrollVuaÄndV Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
... den Bestimmungen des Anhangs II der Richtlinie 2010/47/EU" ersetzt. 4. In § 6 Satz 1 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „dem Muster des Anhangs I ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
V. v. 17.11.2022 BGBl. I S. 2064
Artikel 1 2. TechKontrollVÄndV Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
... (ABl. L 91 vom 29.3.2019, S. 42) geändert worden ist, angehört." 2. § 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die zuständigen Behörden oder deren ...


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