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§ 8 - Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollV)

§ 8 Informationen unter den Mitgliedstaaten



Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen beauftragten Stellen teilen jährlich zum 30. Juni dem Bundesamt für Logistik und Mobilität zur Durchführung der Informationen unter den Mitgliedstaaten mit, welche Behörde in ihrem Land für die Durchführung der Kontrollen zuständig und wer Ansprechpartner ist.





 

Frühere Fassungen von § 8 TechKontrollV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2023Artikel 17 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
vom 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
aktuell vorher 20.05.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
vom 08.05.2018 BGBl. I S. 544
aktuellvor 20.05.2018früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 TechKontrollV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 TechKontrollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TechKontrollV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 TechKontrollV Zuständigkeiten (vom 09.03.2023)
... und das Berichtswesen mit der Kommission der Europäischen Union entsprechend der §§ 8 bis 10 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 17 BALMG Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
... § 3 Absatz 3, § 4 Absatz 2 Satz 2, in den §§ 8 und 9 Absatz 1 Satz 1, in § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1, in der ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
V. v. 08.05.2018 BGBl. I S. 544
Artikel 1 TechKontrollVÄndV
... das in einem Drittland zugelassen ist, in die Bundesrepublik Deutschland." 7. In § 8 wird Satz 2 gestrichen. 8. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 ...