§ 11 - Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollV)

§ 11 Kontrollen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, der Bundespolizei und der Zollverwaltung


§ 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung wird entsprechend angewendet durch:

1.
das Bundesamt für Logistik und Mobilität gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe m des Güterkraftverkehrsgesetzes,

2.
die Bundespolizei bei Einfahrten von Nutzfahrzeugen aus einem Drittland nach Deutschland im Rahmen seiner Gefahrenabwehr und

3.
den Grenzzolldienst bei Kontrollen an den Grenzübergängen und im grenznahen Raum.


Text in der Fassung des Artikels 17 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr G. v. 2. März 2023 BGBl. 2023 I Nr. 56 m.W.v. 9. März 2023

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Frühere Fassungen von § 11 TechKontrollV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2023Artikel 17 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
vom 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 11 TechKontrollV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 TechKontrollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TechKontrollV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 17 BALMG Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
... 1 Satz 1, in § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1, in der Überschrift zu § 11 , in § 11 Nummer 1 sowie in der Überschrift zu Anlage 3 der Verordnung über ... in § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1, in der Überschrift zu § 11, in § 11 Nummer 1 sowie in der Überschrift zu Anlage 3 der Verordnung über technische Kontrollen von ...


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