Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger/zur Schornsteinfegerin (SchfAusbV k.a.Abk.)

V. v. 31.01.1997 BGBl. I S. 179; aufgehoben durch § 9 V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1430
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 7110-6-55 Handwerk im Allgemeinen
|

§ 3 Ausbildungsberufsbild


§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,

4.
Arbeitssicherheit und rationelle Energieverwendung,

5.
Anwenden berufsspezifischer Rechtsgrundlagen,

6.
Anwenden von Vorschriften des Baurechts und des Brandschutzes,

7.
Anwenden von Vorschriften des Umweltschutzes, umweltgerechter Umgang mit Stoffen,

8.
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,

9.
Planen, Vorbereiten und Dokumentieren von Arbeitsabläufen,

10.
Instandhalten von Reinigungs-, Kehr-, Meß- und Prüfgeräten,

11.
Prüfen der Funktion sowie der Betriebs- und Brandsicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen,

12.
Prüfen von technischen Anlagen und Einrichtungen in Hinsicht auf Energieeinsparung und Umweltschutz,

13.
Feststellen und Dokumentieren von Mängeln und Funktionsstörungen, Einleiten von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,

14.
Messen und Feststellen von Werten zum Immissionsschutz und zur Energieeinsparung, Beurteilen der Ergebnisse,

15.
Kehren, Reinigen und Überprüfen von Feuerungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen sowie Zusatzeinrichtungen,

16.
Überprüfen und Reinigen von Lüftungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen,

17.
Führen von Kundengesprächen, Durchführen von Beratungen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger/zur Schornsteinfegerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SchfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SchfAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
Anlage SchfAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger/zur Schornsteinfegerin
... 4 1 Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und ... zu vermitteln 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... Betriebes beschreiben 3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen b) wesentliche Bestimmungen ... nennen 4 Arbeitssicherheit und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) a) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere ... von Vorschriften des Baurechts und des Brandschutzes(§ 3 Nr. 6) a) einschlägige Vorschriften anwenden, insbesondere aa) ... von Vorschriften des Umweltschutzes, umweltgerechter Umgang mit Stoffen (§ 3 Nr. 7) a) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 3 Nr. 8) a) Skizzen, Zeichnungen und Belegungspläne lesen, erstellen und anwenden  ... Vorbereiten und Dokumentieren von Arbeitsabläufen (§ 3 Nr. 9) a) Arbeitsplatz in der Werkstatt und vor Ort ... von Reinigungs-, Kehr-, Meß- und Prüfgeräten (§ 3 Nr. 10) a) Werkzeuge und Geräte warten und aufbewahren, insbesondere Kehrgeräte, ... Funktion sowie der Betriebs- und Brandsicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen (§ 3 Nr. 11) a) Arbeits- und Prüfgeräte, insbesondere für baurechtliche und ... technischen Anlagen und Einrichtungen in Hinsicht auf Energieeinsparung und Umweltschutz (§ 3 Nr. 12) a) Einrichtungen und Anlagen für die Brennstofflagerung und ... Mängeln und Funktionsstörungen, Einleiten von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (§ 3 Nr. 13) a) Arbeits- und Reinigungsgeräte, insbesondere für Sofortmaßnahmen ... von Werten zum Immissionsschutz und zur Energieeinsparung, Beurteilen der Ergebnisse (§ 3 Nr. 14) a) Meß- und Prüfgeräte auswählen und vorbereiten b) ... von Feuerungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen sowie Zusatzeinrichtungen (§ 3 Nr. 15) a) Arbeits- und Reinigungsgeräte sowie Meß- und Prüfgeräte ... und Reinigen von Lüftungs- anlagen und ähnlichen Einrichtungen (§ 3 Nr. 16) a) Arbeits- und Reinigungsgeräte sowie Meß- und Prüfgeräte ... von Kundengesprächen, Durchführen von Beratungen (§ 3 Nr. 17) a) Kundengespräche ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed