§ 20
Eine Vereinbarung, die zuungunsten der Schülerin oder des Schülers von den Vorschriften des IV. Abschnitts dieses Gesetzes abweicht, ist nichtig.
interne Verweise§ 20a HebG (vom 03.10.2009) ... §§ 11 bis 20 sind nicht auf Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer anzuwenden, die im Rahmen von ...
§ 21 HebG ... §§ 11 bis 20 finden keine Anwendung auf Schülerinnen und Schüler, die Mitglieder geistlicher ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
G. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3158
Artikel 2 ModellKlG Änderung des Hebammengesetzes ... dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung." 2. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a Die ... § 20a eingefügt: „§ 20a Die §§ 11 bis 20 sind nicht auf Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer anzuwenden, die im Rahmen von ...
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