interne Verweise§ 24 HebG (vom 07.12.2007) ... ausgeübt worden ist. Die Unterrichtung des Herkunftsmitgliedstaats gemäß § 22b erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 18 HeilbAnerkRUG Änderung des Hebammengesetzes ... Gleichstellung ergibt." 10. Nach § 22 werden folgende §§ 22a und 22b eingefügt: § 22a Die zuständigen Behörden sind ... oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen, zu übermitteln. § 22b Hebammen oder Entbindungspfleger im Sinne des § 22 haben beim Erbringen der ... ausgeübt worden ist. Die Unterrichtung des Herkunftsmitgliedstaats gemäß § 22b erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird ...
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