Zitierungen von § 12 FELEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 FELEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FELEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 FELEG Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstillegung, Extensivierung, Aufgabe von Rebflächen und Apfelbaumrodung
... Die §§ 9 bis 12 gelten entsprechend für Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige, deren ...
§ 18c FELEG Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige im Beitrittsgebiet
... im Beitrittsgebiet angepaßt. (3) Wurde am 31. Dezember 1994 eine der in § 12 Satz 1 Nr. 2 genannten Leistungen bezogen, ruht der Anspruch auf Ausgleichsgeld für ... (4) Bei Berechtigten, die einen Anspruch auf Leistungen im Sinne des § 12 Satz 1 Nr. 2 nach dem 31. Dezember 1994 erwerben und deren Beschäftigung in einem im ... in einem im Beitrittsgebiet gelegenen Unternehmen der Landwirtschaft endet, ist § 12 Satz 1 Nr. 2 bei Erwerb eines Anspruchs auf Ausgleichsgeld bis zum 30. Juni 1996 nicht anzuwenden. ... auf Ausgleichsgeld mit Wirkung vor dem 1. Juli 1996 zuerkannt, ruhen die Leistungen nach § 12 Satz 1 Nr. 2 mit Wirkung von dem Zeitpunkt an, zu dem der Anspruch auf Ausgleichsgeld zuerkannt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 24 SozERG Änderung des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
... 2018 (BGBl. I S. 2651) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 12 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort „Versorgungskrankengeld" durch die Wörter „Krankengeld der ... vom 13. Juni 2019 (BGBl. I S. 793) geändert worden ist, erhalten, gelten die Vorschriften des § 12 Satz 1 Nummer 2 in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 18 RVAGAnpG Änderung des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
... Wörter „eine Altersrente vom 65. Lebensjahr an" gestrichen. 5. In § 12 Satz 3 Nr. 2 werden die Wörter „Vollendung des 65. Lebensjahres" durch die ...


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