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Anlage 11 - Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV)

Anlage 11 Prüfungsprogramm für den Erwerb eines Befähigungszeugnisses in der Binnenschiffahrt


Anlage 11 hat 4 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

In Spalte 3 bedeuten:
1 - Detailkenntnisse
2 - Grundkenntnisse


12345678 91011
  Fahrerlaubnisklassen
Nr.Prüfungsstoff ABC1C2D1D2EF
1Kenntnis der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher         
1.1Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung (einschließlich der vorübergehenden Anordnungen)         
1.1.1Kapitel 1 bis 7, 10 bis 15, 16, 18 bis 25, 27, 281xxxxxxxx
1.1.2Kapitel 81xxxx    
1.1.3Kapitel 16, 17, 22, 25, 26 (für die beantragten Strecken)1xxxxxxxx
1.1.4Kapitel 9 (Fahrgastschiffahrt)1xxxx    
1.1.5Anlage 3 (Bezeichnung der Fahrzeuge)1xxxxxxxx
1.1.6Anlage 6 (Schallzeichen)1xxxxxxxx
1.1.7Anlage 7 (Schiffahrtszeichen)1xxxxxxxx
1.1.8Anlage 8 (Bezeichnung der Wasserstraße)1xxxxxxxx
1.1.9Anlage 10 (Ölkontrollbuch)1xxxxxxxx
 Merkblätter/Handbücher         
1.1.10Sprechfunk2xxxxxxxx
1.1.11Abfallbeseitigung2xxxxxxxx
1.2Vorschriften für Wasserstraßen der Zonen 1 und 2         
1.2.1Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Schifffahrtsordnung Emsmündung1x x x  (x)
1.2.2Vorschriften zum Schutz der Meeresumwelt1x x x   
1.3Binnenschiffsuntersuchungsordnung         
1.3.1Aufbau und Inhalt (insbesondere Sicherheit von Personen und Schiff)2xxxxxxx 
1.3.2Sicherheit von Fahrgästen, Stabilität bei Fahrgastschiffen, Schotteinteilung2xxxx    
1.3.3Inhalt Fahrtauglichkeitsbescheinigung2xxxxxxxx
1.3.4Besatzungsvorschriften1xxxx    
1.3.5Besondere Anforderungen für die Zonen 1 und 22x x x   
1.4Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt         
1.4.1Aufbau (ADN)2xxxx    
1.4.2Urkunden/Weisungen (ADN)2xxxx    
1.4.3Angabe der vorgeschriebenen Kegelbezeichnung (ADN)1xxxx    
1.4.4Auffinden der Betriebsvorschriften2xxxx    
1.5Binnenschifferpatentverordnung         
1.5.1Fahrerlaubnisarten2xxxxxxxx
1.5.2Kriterien für Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung über das Ruhen der Erlaubnis1xxxxxxxx
1.6Unfallverhütung2xxxx  xx
1.7Fährenbetriebsverordnung1       x
2Wasserstraßenkunde (anhand von Kartenmaterial)         
2.1Wasserstraßen (wichtigste geographische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)2xxxxxxx 
2.2Ortskenntnisse der beantragten Strecken (Anlage 9)         
2.2.1Fahrwegbeschreibung Berg- und Talfahrt1xxxxxxx 
2.2.2Fahrwegabmessungen1xxxxxxx 
2.3Kenntnis der beantragten Fährstrecke        x
2.4
Terrestrische Navigation
2.4.1Kursbestimmung
1x x x   
2.4.2Standlinien und Schiffsorte 1x x x   
2.4.3nautische Druckschriften und Veröffentlichungen 2x x x   
2.4.4Arbeiten in der Seekarte 2x x x   
2.4.5Seezeichen und Betonnungssysteme 1x x x  x
2.4.6Kompasskontrollverfahren2x x x   
2.4.7Grundlagen der Gezeitenlehre 2x x x  x
3Berufskenntnisse (nautische, schiffsbetriebstechnische, berufliche Fähigkeiten)         
3.1Führung des Fahrzeuges         
3.1.1Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften2xxxxxxxx
3.1.2Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb2xxxxxxxx
3.1.3Einfluß von Strömung, Wind und des Soges2xxxxxxxx
3.1.4Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung2xxxxxxxx
3.1.5Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen2xxxxxxxx
3.2Maschinenkenntnisse         
3.2.1Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen2xxxxxxxx
3.2.2Bedienung, Betriebskontrolle2xxxxxxxx
3.2.3Maßnahmen bei Betriebsstörungen2xxxxxxxx
3.3Laden und Löschen         
3.3.1Bestimmung des Ladegewichtes anhand des Eichscheines2xxxx    
3.3.2Anwendung der Tiefgangsanzeiger2xxxx    
3.3.3Stauen der Ladung (Stauplan)2xxxx  x 
3.3.4Ladungs- und Seetüchtigkeit2x x     
3.4Verhalten unter besonderen Umständen         
3.4.1Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks2xxxxxxxx
3.4.2Besonderheiten der Rettung von Personen, Schiff und Ladung auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 22x x x  x
3.4.3Überleben in Seenot2x x x   
3.4.4Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen2xxxx  xx
3.4.5Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen2xxxxxxxx
3.4.6Benachrichtigung von zuständigen Behörden2xxxx  xx
3.4.7Brandverhütung, Feuerlöschwesen2xxxx  xx



Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 21. September 2018 BGBl. I S. 1398, 2032 m.W.v. 7. Oktober 2018

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Frühere Fassungen von Anlage 11 BinSchPatentV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.10.2018Artikel 2 Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
aktuell vorher 01.02.2012§ 38 Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV)
vom 16.12.2011 BGBl. 2012 I S. 2
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 3 Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)
vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2868
aktuell vorher 01.04.2006Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
vom 20.01.2006 BGBl. I S. 220
aktuellvor 01.04.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 11 BinSchPatentV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 BinSchPatentV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPatentV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 BinSchPatentV Prüfung (vom 23.12.2016)
... Fertigkeiten und Kenntnis über die Grundsätze der Unfallverhütung hat (Anlage 11 ) und 2. im Falle des § 7 Abs. 2, § 8 oder bei einer Fahrerlaubnis der Klasse ... 8 oder bei einer Fahrerlaubnis der Klasse F auch die erforderliche Streckenkenntnis hat (Anlage 11 ). Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und für den Erwerb ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
V. v. 20.01.2006 BGBl. I S. 220
Artikel 1 6. SchiffPolÄndV Änderung der Binnenschifferpatentverordnung
...  13. In Anlage 11 werden die Nummern 2.4 bis 2.4.7 wie folgt gefasst: ...

Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032
Artikel 2 BinSchUOEV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... Gestellung des Bootsführers vermietet worden ist, geleistet werden." 6. In Anlage 11 Nummer 1.3 wird das Wort „Binnenschiffsuntersuchungs-Ordnung" durch das Wort ...


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