Änderung Anlage 3 BinSchPatentV vom 04.06.2016

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Anlage 3 BinSchPatentV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.06.2016 geltenden Fassung
Anlage 3 BinSchPatentV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.12.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 § 4 V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2948
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 Muster des Feuerlöschbootpatentes


(Text neue Fassung)

Anlage 3 Muster des Feuerlöschbootpatentes D


vorherige Änderung

(siehe BGBl. 1997 I S. 3082)



Muster des Feuerlöschbootpatentes D (BGBl. 2016 I S. 2967)





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