Änderung § 21 BinSchPatentV vom 08.11.2006

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 21 BinSchPatentV und Änderungshistorie der BinSchPatentV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 21 BinSchPatentV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung
§ 21 BinSchPatentV n.F. (neue Fassung)
in der am 08.11.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 501 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 21 Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Prüfung


Gegen Vorlage eines

(Text alte Fassung)

1. vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen oder auf Grund des § 6 Abs. 1 als gleichwertig anerkannten Befähigungszeugnisses,

(Text neue Fassung)

1. vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen oder auf Grund des § 6 Abs. 1 als gleichwertig anerkannten Befähigungszeugnisses,

2. Befähigungszeugnisses nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 6

wird dem Inhaber auf Antrag ohne Ablegung einer Prüfung eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erteilt und ein Befähigungszeugnis ausgestellt. Darin eingetragene Auflagen oder Beschränkungen werden auch in das auszustellende Befähigungszeugnis eingetragen. Eine Fahrerlaubnis der Klasse E wird im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 6 auf das Führen von Fahrzeugen mit einer Wasserverdrängung von weniger als 15 Kubikmeter beschränkt.



 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed