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Zitierungen von § 24 BinSchPatentV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 BinSchPatentV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPatentV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BinSchPatentV Fahrerlaubnis (vom 10.05.2017)
... Inhaber der erforderlichen Fahrerlaubnis (Absatz 1) ist oder gegen den das Ruhen der Erlaubnis ( § 24 Abs. 2 und 6 ) vollziehbar angeordnet ...
§ 20 BinSchPatentV Erteilung einer Erlaubnis
... jeweils als Ablaufdatum für deren Gültigkeit die jeweilige Erneuerungsfrist nach § 24 Abs. 1 Satz 1 eingetragen, wenn sich dies nicht bereits aus einem anderen Bescheid ...
§ 23 BinSchPatentV Entziehung der Fahrerlaubnis (vom 04.06.2016)
... gilt als widerleglich unzuverlässig, wenn er seiner Verpflichtung nach § 24 Abs. 7 nicht innerhalb einer Woche, nachdem die Anordnung über das Ruhen der Erlaubnis ...
§ 24a BinSchPatentV Sicherstellung von Befähigungszeugnissen (vom 23.12.2016)
... Annahme vorhanden, dass eine Erlaubnis entzogen (§ 23) oder deren Ruhen angeordnet (§ 24 Abs. 2 oder 6) wird, so kann das Befähigungszeugnis durch die Wasserschutzpolizeien der ... Entscheidung nach Satz 1 gilt die Anordnung der Sicherstellung zugleich als Anordnung nach § 24 Absatz 2. (2) Ein vorläufig sichergestelltes Befähigungszeugnis ist der ...
§ 25 BinSchPatentV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.02.2012)
... abliefert oder nicht oder nicht rechtzeitig zur Entwertung vorlegt, 6. entgegen § 24 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 4, ein Fahrzeug führt oder  ... auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 4, ein Fahrzeug führt oder 7. entgegen § 24 Abs. 7 Satz 1 ein Befähigungszeugnis nicht oder nicht rechtzeitig ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868, 2010 I 380; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Artikel 3 BinSchUEV Änderung von Rechtsvorschriften
... das Ruhen einer Erlaubnis oder der Gültigkeit eines Rheinpatentes § 24 Abs. 3, 6 BinSchPatentV 1 10 bis 100 § 4.02 ... oder Erneuerung eines Befähigungszeugnisses § 24 Abs. 1 BinSchPatentV 1 10 § 3.06 Nr. 1 i. V. ...

Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV)
V. v. 16.12.2011 BGBl. II S. 1300; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 17 RheinSchPersEV Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
... das Ruhen einer Erlaubnis oder der Gültigkeit eines Rheinpatents § 24 Abs. 3, 6 BinSchPatentV 1 10 bis 100 § 7.20 ... und Ausstellung eines Bescheides über die Tauglichkeit § 24 Abs. 1 BinSchPatentV 1 10 § 7.14 Nr. 1 i. V. ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2948
Artikel 2 3. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... zur Prüfung nachweislich im erlernten Beruf tätig war." 6. § 24 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. mit 0,25 mg/l oder mehr ... Entscheidung nach Satz 1 gilt die Anordnung der Sicherstellung zugleich als Anordnung nach § 24 Absatz 2." 8. § 28 Absatz 3 wird aufgehoben. 9. Die Anlagen 1 bis ...

Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
V. v. 20.01.2006 BGBl. I S. 220
Artikel 1 6. SchiffPolÄndV Änderung der Binnenschifferpatentverordnung
... keine Zweifel an der noch vorhandenen Befähigung bestehen." 11. In § 24 Abs. 1 Satz 1 wird im einleitenden Satzteil die Angabe „§ 16 Abs. 2 Nr. 2" durch ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 31 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschifferpatentverordnung
... 7 wird die Angabe „5a" durch die Angabe „6" ersetzt. 9. § 24 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird die Angabe „nach § 23 ... geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „nach § 23 Abs. 6, § 24 Abs. 2" gestrichen. b) In Absatz 2 werden die Wörter „für die ... die Wörter „für die Entscheidung nach § 23 Abs. 1 und 2 oder nach § 24 Abs. 3 und 6" gestrichen. 11. In den Anlagen 1 bis 5 werden jeweils die ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
V. v. 09.09.2019 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 2. BinSchKostVÄndV
... Sport- schifferzeugnis, Feuerlöschbootpatent §§ 18, 19, 20, 24 BinSchPatentV 1 §§ 7.12, 7.13, 7.22 ... über das Ruhen einer Erlaubnis oder der Gültigkeit eines Rheinpatentes § 24 Absatz 3 und 6 BinSchPatentV 1 255 § 7.20 Nummer ... und Ausstellung eines Bescheides über die Tauglichkeit § 24 Absatz 1 BinSchPatentV 1 71 § 7.14 Nummer 1 i. V. m. § ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Binnenschifffahrtskostenverordnung (BinSchKostV)
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4218; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 121 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage BinSchKostV (zu § 1 Abs. 2) Gebührenverzeichnis (vom 09.11.2019)
... Sport- schifferzeugnis, Feuerlöschbootpatent §§ 18, 19, 20, 24 BinSchPatentV 1 §§ 7.12, 7.13, 7.22 RheinSchPersV ... über das Ruhen einer Erlaubnis oder der Gültigkeit eines Rheinpatentes § 24 Absatz 3 und 6 BinSchPatentV 1 255 § 7.20 Nummer 1 ... und Ausstellung eines Bescheides über die Tauglichkeit § 24 Absatz 1 BinSchPatentV 1 71 § 7.14 Nummer 1 i. V. m. § ...