Für die Beamten der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:
- 1.
- für den Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator) und den Direktor bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Stellvertreter des Kurators):
der Bundesminister des Innern,
- 2.
- für die übrigen Beamten der Stiftung:
der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator).