I. - Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (PrKultbBDOAnO k.a.Abk.)

A. v. 22.12.1969 BGBl. I S. 2431
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 2031-1-16 Disziplinarrecht

I.



Für die Beamten der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:

1.
für den Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator) und den Direktor bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Stellvertreter des Kurators):

der Bundesminister des Innern,

2.
für die übrigen Beamten der Stiftung:

der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator).



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed