Änderung § 36 SVHV vom 27.07.2010

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§ 36 SVHV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.07.2010 geltenden Fassung
§ 36 SVHV n.F. (neue Fassung)
in der am 27.07.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.07.2010 BGBl. I S. 968
(heute geltende Fassung) 
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 36 (aufgehoben)


(Text neue Fassung)

§ 36 Anwendungsbestimmung


vorherige Änderung

 


§ 29a ist erstmals auf die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden.

(heute geltende Fassung) 
 



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