Änderung § 36 SVHV vom 18.08.2006

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§ 36 SVHV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.08.2006 geltenden Fassung
§ 36 SVHV n.F. (neue Fassung)
in der am 18.08.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 214 G v 14.08.2006 BGBl. I 1869
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 36 Berlin-Klausel


(Text neue Fassung)

§ 36 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel II § 20 des Sozialgesetzbuchs - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - vom 23. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3845) auch im Land Berlin.



 
 (keine frühere Fassung vorhanden)



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