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§ 2
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.06.2016 aufgehoben
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§ 2 - Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
neugefasst durch B. v. 11.11.2004
BGBl. I S. 2836
; aufgehoben durch
§ 27
V. v. 01.06.2016
BGBl. I S. 1284
Geltung ab 01.12.1980; FNA: 2030-2-11
Beamte
5 weitere Fassungen
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wird in 18 Vorschriften zitiert
§ 1
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§ 3
§ 2 (weggefallen)
§ 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 1
←
→
§ 3
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Zitierungen von
§ 2 SUrlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SUrlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SUrlV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 13 SUrlV Urlaub in anderen Fällen
... übertragen. (2) Dient Urlaub, der für einen in den §§ 1
bis
12 nicht genannten Zweck gewährt wird, auch dienstlichen Zwecken, kann die Besoldung bis ...
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