Änderung § 85a GBV vom 01.09.2013

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 6 NotAufgÜbG am 1. September 2013 und Änderungshistorie GBV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 85a GBV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2013 geltenden Fassung
§ 85a GBV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1800, 2586
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 85a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 85a Protokollierung der Mitteilung des Grundbuchinhalts durch den Notar


vorherige Änderung

 


(1) Das Protokoll, das nach § 133a Absatz 3 Satz 1 der Grundbuchordnung über die Mitteilung des Grundbuchinhalts durch den Notar zu führen ist, muss enthalten:

1. das Datum der Mitteilung,

2. die Bezeichnung des Grundbuchblatts,

3. die Bezeichnung der Person, der der Grundbuchinhalt mitgeteilt wurde, und gegebenenfalls die Bezeichnung der von dieser vertretenen Person oder Stelle und

4. die Angabe, ob ein Grundbuchabdruck erteilt wurde.

(2) 1 Das Protokoll darf nur für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Mitteilung sowie die Unterrichtung des Eigentümers des Grundstücks oder des Inhabers eines grundstücksgleichen Rechts nach § 133a Absatz 3 Satz 2 der Grundbuchordnung verwendet werden. 2 § 83 Absatz 2 Satz 6 und Absatz 3 gilt entsprechend.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed