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Zitierungen von § 92a GBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92a GBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 100a GBV Zuständigkeitswechsel (vom 09.10.2013)
... Für die Abgabe elektronischer Akten an ein anderes Grundbuchamt gilt § 92a sinngemäß. (2) Geht die Zuständigkeit für die Führung des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 73h SchRegDV (vom 13.07.2017)
... Registergericht desselben Landes über, so gilt für die Abgabe der elektronischen Akten § 92a der Grundbuchverfügung  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 30 EAkteJEG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... Registergericht desselben Landes über, so gilt für die Abgabe der elektronischen Akten § 92a der Grundbuchverfügung entsprechend. § 73i Die Landesregierungen werden ermächtigt, ...

Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Artikel 2 DaBaGG Änderung der Grundbuchverfügung
... „der jeweils geltenden" ersetzt. 34. Nach § 92 wird folgender § 92a eingefügt: „§ 92a Zuständigkeitswechsel (1) Geht die ... 34. Nach § 92 wird folgender § 92a eingefügt: „§ 92a Zuständigkeitswechsel (1) Geht die Zuständigkeit für die Führung ... (1) Für die Abgabe elektronischer Akten an ein anderes Grundbuchamt gilt § 92a sinngemäß. (2) Geht die Zuständigkeit für die Führung des ...
 
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